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   VG Potsdam, 07.07.2010 - 12 K 1425/06   

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https://dejure.org/2010,29297
VG Potsdam, 07.07.2010 - 12 K 1425/06 (https://dejure.org/2010,29297)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07.07.2010 - 12 K 1425/06 (https://dejure.org/2010,29297)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 12 K 1425/06 (https://dejure.org/2010,29297)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 15 A 1047/99

    Beitragsfähigkeit einer Erneuerungsmaßnahme

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2010 - 12 K 1425/06
    Ist die übliche Nutzungszeit erheblich abgelaufen, bedarf es einer ins Einzelne gehenden Dokumentation der Verschlissenheit der Anlage nicht mehr, dies ist vielmehr zu vermuten (OVG Münster, Beschluss vom 22. März 1999 - 15 A 1047/99 -, zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2010 - 12 K 1425/06
    Dem vermag die Kammer nicht zu folgen, denn diese Rechtsansicht verengt den Begriff der "Kreuzung" in Abweichung von den Regelungen des Straßenrechts und kommt damit hinsichtlich der Kostentragung zu Ergebnissen, die vom Straßenrecht abweichen, ohne dass dafür eine konsistente Begründung vorhanden wäre (so auch Thielmann, KStZ 2003, 141 und Ruff, KStZ 2008, 201; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 2007 - 6 A 10527/07-, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05

    Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2010 - 12 K 1425/06
    Die Nutzungszeit, die unter den genannten Voraussetzungen erfahrungsgemäß zu erwarten ist, wird unter Berücksichtigung der Qualität des früheren Ausbaus ermittelt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - 9 N 148.05 -, zitiert nach juris; zur üblichen Nutzungszeit: OVG Münster, Beschluss vom 25. September 1991 - 2 A 1926/91 -, zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 29.10.2008 - 5 B 1308/08

    Straßenbeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Neubau eines Kreisverkehrs

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2010 - 12 K 1425/06
    In Teilen von Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, dass in einer solchen Konstellation der für die Herstellung des Kreisverkehrs entstandene Aufwand nicht der Beitragspflicht unterliege (so Driehaus, NordÖR 2004, 1 ff.; ders. in: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 14 Rdnr. 58 ff.; VG Dessau, Urteil vom 2. Oktober 2003 - 2 A 61.03 -, zitiert nach juris; siehe auch VGH Kassel, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 5 B 1308/08 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1991 - 2 A 1926/91

    Kommunale Abgabe; Erneuerung; Abnutzung der Anlage; Übliche Nutzungszeit;

    Auszug aus VG Potsdam, 07.07.2010 - 12 K 1425/06
    Die Nutzungszeit, die unter den genannten Voraussetzungen erfahrungsgemäß zu erwarten ist, wird unter Berücksichtigung der Qualität des früheren Ausbaus ermittelt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - 9 N 148.05 -, zitiert nach juris; zur üblichen Nutzungszeit: OVG Münster, Beschluss vom 25. September 1991 - 2 A 1926/91 -, zitiert nach juris).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

    46 Zunächst begegnet es allerdings keinen rechtlichen Bedenken, dass die Beklagte auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 2 KAG die Kosten für die Herstellung der Kreisverkehrsanlage anteilsmäßig geltend gemacht hat (vgl. hierzu ausführlich Gössl/Reif, a.a.O., § 35 Ziffer 4.5.3.5; ferner VG Potsdam, Urt. v. 07.07.2010 - 12 K 1425/06 - juris).
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